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   OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 135/23   

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https://dejure.org/2023,36615
OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 135/23 (https://dejure.org/2023,36615)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.12.2023 - 14 U 135/23 (https://dejure.org/2023,36615)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Dezember 2023 - 14 U 135/23 (https://dejure.org/2023,36615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 254 ZPO, § 301 Abs 1 S 1 Alt 2 ZPO, § 2314 Abs 1 BGB
    Zulässigkeit eines Teilurteils im Fall der Verbindung eines Antrags auf Verurteilung zur Zahlung eines bezifferten Mindestpflichtteils mit einer Stufenklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301 ; ZPO § 254
    Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils im Fall der Verbindung eines Antrags auf Verurteilung zur Zahlung eines bezifferten Mindestpflichtteils mit einer Stufenklage, die in der letzten Stufe auf Zahlung des noch zu beziffernden Gesamtanspruchs gerichtet ist

  • rechtsportal.de

    ZPO § 301 ; ZPO § 254
    Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils im Fall der Verbindung eines Antrags auf Verurteilung zur Zahlung eines bezifferten Mindestpflichtteils mit einer Stufenklage, die in der letzten Stufe auf Zahlung des noch zu beziffernden Gesamtanspruchs gerichtet ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 176
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 135/23
    Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob der Anspruch auf Zugewinnausgleich in keinem denkbaren Fall teilweise durch Teilurteil entschieden werden dürfe, in einem Fall, in dem dieser teilweise mit einer bezifferten Zahlungsklage, teilweise mit einer Stufenklage geltend gemacht worden ist, unter Bezugnahme der dargestellten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ausdrücklich offengelassen (BGH, Urteil vom 26.04.1989 - IVb ZR 48/88, Rn. 19, juris): Jedenfalls sei der Erlass eines Teilurteils im konkreten Fall unzulässig gewesen, da nicht auszuschließen gewesen sei, dass das Anfangs- und das Endvermögen des Beklagten im späteren Schlussurteil anders bewertet werde, als in dem Teilurteil geschehen.

    Die sich mit einer vergleichbaren Konstellation befassende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 26.04.1989 - IVb ZR 48/88, Rn. 19, juris) stützt die Auffassung der Klägerin nicht, was bereits dargestellt worden ist.

  • OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 34/15

    Zulässigkeit eines Teilurteils über die Zahlung eines Mindest-Pflichtteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 135/23
    a) Das OLG Celle (Urteil vom 23.07.2015 - 6 U 34/15, juris; zustimmend Birkenheier in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl., Stand: 01.07.2023, § 2314 Rn. 182) hat die Zulässigkeit eines derartigen Teilurteils in einer Fallkonstellation, in der der Beklagte im Rahmen der Stufenklage zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verurteilt worden war, grundsätzlich abgelehnt.

    Die Auskunft der Erben gegenüber den Pflichtteilsberechtigten über den Bestand des Nachlasses sowie die Beibringung der beiden Verkehrswertgutachten stellen die Erfüllung zweier nach materiellem Recht begründeter Ansprüche dar, nicht dagegen ein Prozessvorbringen mit Geständniswirkung (OLG Celle, Urteil vom 23.07.2015 - 6 U 34/15, Rn. 16, juris).

  • BGH, 09.04.1997 - IV ZR 113/96

    Umfang der Rechtskraft des Urteils bei verdeckter Teilklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 135/23
    Diese Fragen werden vermengt, wenn in diesem Zusammenhang auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 15.06.1994 - XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165; BGH, Urteil vom 09.04.1997 - IV ZR 113/96, NJW 1997, 1990) Bezug genommen wird, die ausschließlich Fragen der Reichweite der Rechtskraft von Teilklagen (mit Blick auf ein gesondert geführtes, späteres Verfahren), nicht dagegen die im vorliegenden Fall im Vordergrund stehende Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils zum Gegenstand haben.

    Seinem Interesse, die tatsächliche Durchsetzbarkeit dieses Teilanspruchs nicht durch Zeitablauf gefährdet zu sehen und über die ihm zustehenden Mittel alsbald zu verfügen, stehen danach schutzwürdige Interessen des Schuldners nicht entgegen (OLG Hamburg, Urteil vom 22.10.1998 - 2 U 9/98, Rn. 48, juris unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit von Teilklagen auf Abfindung eines Personalgesellschafters [Urteil vom 08.12.1960 - II ZR 234/59, juris], auf Zugewinnausgleich [Urteil vom 15.06.1994 - XII ZR 128/93, juris] oder auf Kaskoentschädigung [Urteil vom 09.04.1997 - IV ZR 113/96, juris]).

  • BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93

    Zulässigkeit einer Teilklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 135/23
    Diese Fragen werden vermengt, wenn in diesem Zusammenhang auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 15.06.1994 - XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165; BGH, Urteil vom 09.04.1997 - IV ZR 113/96, NJW 1997, 1990) Bezug genommen wird, die ausschließlich Fragen der Reichweite der Rechtskraft von Teilklagen (mit Blick auf ein gesondert geführtes, späteres Verfahren), nicht dagegen die im vorliegenden Fall im Vordergrund stehende Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils zum Gegenstand haben.

    Seinem Interesse, die tatsächliche Durchsetzbarkeit dieses Teilanspruchs nicht durch Zeitablauf gefährdet zu sehen und über die ihm zustehenden Mittel alsbald zu verfügen, stehen danach schutzwürdige Interessen des Schuldners nicht entgegen (OLG Hamburg, Urteil vom 22.10.1998 - 2 U 9/98, Rn. 48, juris unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit von Teilklagen auf Abfindung eines Personalgesellschafters [Urteil vom 08.12.1960 - II ZR 234/59, juris], auf Zugewinnausgleich [Urteil vom 15.06.1994 - XII ZR 128/93, juris] oder auf Kaskoentschädigung [Urteil vom 09.04.1997 - IV ZR 113/96, juris]).

  • BGH, 25.09.2002 - XII ZR 55/00

    Bezifferung eines Teils des geltend gemachten Zahlungsanspruchs im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 135/23
    Gleiches gilt hinsichtlich der in der Klageschrift vom 20.09.2022 (dort S. 6) in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2002 (XII ZR 55/00, juris), die eine isolierte Teilklage, nicht dagegen ein Teilurteil zum Gegenstand hat.
  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 135/23
    Denn das Vollstreckungsorgan darf die Vollstreckung gemäß §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO aus dem erstinstanzlichen Urteil erst einstellen und bereits getroffene Vollstreckungsmaßregeln erst aufheben, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung vorgelegt wird (KG, Urteil vom 17.01.2014 - 7 U 43/13, Rn. 44, juris; OLG München, Urteil vom 18.09.2002 - 27 U 1011/01, Rn. 75, juris; Zöller/Heßler, 35. Aufl. 2024, § 538 Rn. 59).
  • KG, 17.01.2014 - 7 U 43/13

    Rückabwicklungsklage nach Rücktritt der Bauträgers vom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 135/23
    Denn das Vollstreckungsorgan darf die Vollstreckung gemäß §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO aus dem erstinstanzlichen Urteil erst einstellen und bereits getroffene Vollstreckungsmaßregeln erst aufheben, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung vorgelegt wird (KG, Urteil vom 17.01.2014 - 7 U 43/13, Rn. 44, juris; OLG München, Urteil vom 18.09.2002 - 27 U 1011/01, Rn. 75, juris; Zöller/Heßler, 35. Aufl. 2024, § 538 Rn. 59).
  • BGH, 28.11.2019 - IV ZR 70/19

    Unbegründetheit einer Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 135/23
    Soweit die Klägerin auf die eine Gegenvorstellung zu einem Streitwertbeschluss betreffende Entscheidung vom 28.11.2019 (BGH - IV ZR 70/19, juris) verweist, ergibt sich hieraus nichts zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils.
  • BGH, 01.07.2020 - VIII ZR 323/18

    Teilurteil gegen einen von mehreren Streitgenossen; Fortsetzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 135/23
    Das gilt auch insoweit, als es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden (statt vieler BGH, Urteil vom 01.07.2020 - VIII ZR 323/18, Rn. 18, NJW-RR 2020, 956 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BeckOK ZPO/Elzer, 50. Ed. 01.09.2023, ZPO § 301 Rn. 16 f.).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 109/17

    Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 135/23
    Zutreffend weist die Berufungsbegründung darauf hin, dass weder ausgeschlossen werden kann, dass Ermittlungen des Notars (zu dessen Ermittlungspflicht BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - I ZB 109/17, Rn. 32, juris; BeckOGK/Blum/Heuser, 01.05.2023, BGB § 2314 Rn. 51) im Zuge der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses weitere Passiva zutage fördern, noch, dass das Gericht hinsichtlich der im Nachlassverzeichnis verzeichneten Aktiva - insbesondere den beiden Nachlassimmobilien - zu anderen, wesentlich niedrigeren Werten gelangt.
  • OLG Brandenburg, 07.01.2004 - 13 U 25/03

    Rechtsnatur des Auskunftsanspruchs des Erben gemäß § 2314 BGB - Grundsätze für

  • OLG Hamm, 19.02.2019 - 10 U 18/18

    Pflichtteilsverzicht; Unwirksamkeit wegen Eintritts einer auflösenden Bedingung

  • KG, 07.06.2019 - 21 U 16/19

    Teilurteil über den Sockelbetrag eines umstrittenen Werklohnanspruchs:

  • OLG Hamburg, 22.10.1998 - 2 U 9/98

    Anfechtung eines Pflichtteilserwerbs wegen Pflichtteilsunwürdigkeit; Anordnung

  • BGH, 08.12.1960 - II ZR 234/59

    Voraussetzungen eines versteckten Einigungsmangels

  • OLG Köln, 01.12.1988 - 14 UF 102/88

    Zugewinnausgleich; Vorabentscheidung; Teilurteil; Vorabentscheidung durch

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